Hat ein Single höhere Ausgaben als in einer Partnerschaft?
Für einen alleinwohnenden erwachsenen Bürgergeldempfänger beträgt der Regelsatz 502 EUR/Monat. Sind 1004 EUR, wenn ich mit meinem Partner in getrennten Wohnungen lebe.
Pro Partner, die in einer Wohnung leben und die sog. Bedarfsgemeinschaft bilden, beträgt der Regelsatz nur 451 EUR pro Person, also 902 EUR pro Monat.
Warum gibt es diese unterschiedlichen Sätze, die nur daraus herrühren, ob wir in einer Wohnung gemeinsam leben oder nicht? Essen wir weniger, wenn wir zusammen wohnen?
Welche Ersparnis sieht der Staat bei einem Paar, das sich eine Wohnung teilt gegenüber einem Single oder Paaren in getrennten Wohnungen? Ich habe mit Frank auch lange Zeit nicht zusammengewohnt, selbst dann nicht als wir bereits verheiratet waren. Wäre im Falle von Sozialleistungen sehr günstig gewesen.
Jetzt könnte der Eine oder Andere auf die Idee kommen, es sei doch ganz einfach: Zwei Haushalte, zwei Mieten/Nebenkosten. Stopp. Miete und Nebenkosten werden zusätzlich zum Regelsatz über die Kosten der Unterkunft vom Jobcenter getragen.
Der Regelsatz beinhaltet lediglich:
Anteil am Regelsatz | in % vom Regelsatz |
---|---|
Nahrung, Getränke, Tabakwaren | 34,70% |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 9,76% |
Post und Telekommunikation | 8,94% |
Bekleidung, Schuhe | 8,30% |
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung | 8,48% |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände | 6,09% |
andere Waren und Dienstleistungen | 7,98% |
Verkehr | 8,97% |
Gesundheitspflege | 3,82% |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 2,61% |
Bildung | 0,36% |
Bleiben wir bei der Pauschale für Nahrung so darf ein Alleinwohnender monatlich 174,19 EUR für Essen ausgeben. Ich als Mitglied eines Paares nur 156,50 EUR, Frank natürlich auch nur 156,50 EUR. Bürgergeldempfänger sollten ernsthaft über eine Trennung nachdenken.
Ich habe lange recherchiert, um herauszufinden, wo genau der Staat Einsparpotential bei einem Paar sieht. Die Recherche verlief erfolglos. Ich konnte nichts finden, worin die Differenz von immerhin 51 EUR pro Monat und Person begründet ist.
Schaue ich mir die einzelnen Positionen des Regelsatzes an, so fällt mir ehrlich gesagt auch kein Punkt ins Auge, der mich in einer Partnerschaft günstiger stellt als einen Single.
Mein Essverhalten richtet sich nicht danach, ob ich mit jemanden zusammenlebe oder nicht, der Stromverbrauch bei 2 Personen ist eben auch doppelt so hoch wie nur bei einer, die Wohnung ist größer somit gibt es auch höhere Kosten für Instandhaltung, Monatsticket gibt es nicht als Partnertarif, Pkw – soweit vorhanden – haben meist jeder der Partner einen. Bekleidungskosten fallen ebenfalls für jeden separat an und ich würde mich weigern, Franks Kleidung zu tragen. Bei Kosten für Medikamente/Gesundheitspflege gibt es ebenfalls keinen Partnerrabatt. In der Gaststätte auch nicht und ein Doppelzimmer im Hotel kostet mehr als ein Einzelzimmer. Kosten für Bildung sind äußerst individuell und fallen mit 1,62 EUR/pro Monat sowieso nicht ins Gewicht.
Wo genau, kann ein zusammenlebendes Paar sparen, was ein alleinlebender Bürgergeldempfänger nicht kann? Falls du eine Idee hast oder sogar weißt, warum es einen Unterschied gibt, her damit. Ansonsten werde ich einfach bei der Bundesregierung nachfragen. Vermutlich ist es das Festnetztelefon, das nur einmal benötigt wird bei 2 Personen. Würde zur verstaubten Bundesregierung passen. Wer zum Geier hat denn noch einen Festnetzanschluss? Gibt es die überhaupt noch?
Gerechtfertigt finde ich die Absenkung des Regelsatzes jedenfalls nicht.
Wie kamen wir diese Woche mit unserem Regelsatz aus? Was haben unsere Mahlzeiten vom 12.04. bis 14.04. gekostet?
12.04.2023 | 11,94 EUR |
13.04.2023 | 10,78 EUR |
14.04.2023 | 12,08 EUR |
Wir waren jeden Tag in unserem Limit von 14,46 EUR, zumindest, was die Ausgaben für einzelne Mahlzeiten betrifft. Doch waren wir auch im Limit mit unseren Einkäufen für Lebensmittel?
Es stehen uns pro Woche 101,22 EUR zur Verfügung:
Ausgaben für Lebensmitteleinkäufe vom 08.04. bis 14.04. 2023 | errechnete Ausgaben für Nahrung eines Tages vom 08.04.2023 bis 14.04.2023 |
77,57 EUR | 86,13 EUR |
Das Ergebnis überrascht mich. Die Ausgaben für die Mahlzeiten waren diese Woche höher als unsere tatsächlichen Einkäufe. Es liegt natürlich daran, dass ich bereits letzte Woche aufgrund der Feiertage eingekauft habe. Ein Teil der Einkäufe von letzter Woche, wurden erst in dieser Woche verbraucht. Genauso wie in den Einkäufen von dieser Woche bereits Dinge für die kommenden Woche enthalten sind. Ich kaufe nicht strikt nach Verbrauch ein und würde es auch nicht im Falle des Bürgergeldbezuges tun.
Wichtig ist, dass unsere tatsächlichen Ausgaben für Einkäufe am 30.04.2023 nicht über unserem Monatssatz von 433,76 EUR liegen. Bisher sieht es ganz gut aus.
Anmerkung: Monatssatz für Nahrung, Getränke und Tabak beträgt 34,7 % des jeweiligen Regelsatzes. Für uns ergeben sich somit 156,50 EUR (Frank), 156,50 EUR (Rosi), 120,7 EUR (Luna), 433,76 EUR gesamt. Auf 31 Tage verteilt somit 13,99 EUR/Tag, bei 30 Tagen sind es 14,46 EUR/Tag. Wir ernähren uns ausschließlich vegetarisch/vegan.