Finanzielle Stärkung der Familien oder Mogelpackung?
Im Koalitionsvertrag vereinbart soll die Kinderarmut in Deutschland mittels Einführung der Kindergrundsicherung bekämpft werden. Mittlerweile ist es zu einer Einigung gekommen und am 1.1.2025 wird die Kindergrundsicherung das bisherige Kindergeld und den Kinderzuschlag ablösen.
Neuer Name aber gleicher Inhalt?
Schon, dass von den ursprünglich geforderten 12 Mrd. EUR zur Umsetzung der Kindergrundsicherung nun offensichtlich 2,5 Mrd. EUR ausreichen, wirkt auf den Beobachter nach einer dilettantischen Umsetzung und lässt Zweifel aufkeimen, ob hier nicht doch nur der Name geändert wird, aber nicht der Inhalt.
Aktuelle Rechtslage Kindergeld und Kinderzuschlag 2024
Sofern die Voraussetzungen des EStG erfüllt sind, erhält jedes Kind ein Kindergeld in Höhe von 250 EUR/Monat. Sofern die Eltern über ein nur geringes Einkommen verfügen, erhalten sie auf Antrag den sog. Kinderzuschlag. Die Höhe des Kinderzuschlages ist einkommensabhängig und beträgt zusätzlich zum Kindergeld max. 292 EUR pro Kind.
Pro Kind können Familien unabhängig vom Alter des minderjährigen Kindes maximal 542 EUR pro Monat erhalten von der Familienkasse erhalten
Bildungs- und Teilhabepaket
Zusätzlich erhalten Familien, die den Kinderzuschlag beziehen, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Hierin sind die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung Kindergarten/Schule, Kosten für eintägige und mehrtägige Klassenausflüge, jährliche Pauschale für den Schulbedarf in Höhe von 195 EUR sowie monatlich 15 EUR z.B. für Vereinssport enthalten.
Rechtslage ab 2025 Kindergrundsicherung
Ab 1.1.2025 soll die Kindergrundsicherung das Kindergeld und den Kinderzuschlag ersetzen. Die Kindergrundsicherung besteht aus zwei Säulen dem Garantiebetrag und dem Zusatzbetrag.
Der Garantiebetrag ist äquivalent zum aktuellen Kindergeld und wird jedem Kind unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern ausgezahlt. Der Zusatzbetrag ist jedoch einkommensabhängig und vergleichbar mit dem aktuellen Kinderzuschlag.
Höhe der Kindergrundsicherung
Derzeit wurden nur vorläufige Beträge bzgl. der maximalen Höhe der Kindergrundsicherung durch das Bundesministerium für Familie veröffentlicht:
530 EUR 0-5 Jahre
555 EUR 6- 13 Jahre
636 EUR 14-17 Jahre
Unschwer zu erkennen, die Kindergrundsicherung ist im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage abhängig vom Alter des Kindes.
Die Beträge erscheinen auf den ersten Blick sehr hoch. Doch wie gesagt, dass ist nicht der Betrag, den automatisch alle Kinder ab 01.01.2025 erhalten. Lediglich der Garantiebetrag (aktuell 250 EUR) ist einkommensunabhängig; eine höhere Leistung einkommensabhängig und erfordert die Antragstellung durch die Eltern.
Wenn ich mir diese vorläufigen Beträge anschaue, erkenne ich auf den zweiten Blick, dass eine Altersgruppe im Vergleich zum Kindergeld/Kinderzuschlag leider benachteiligt wird.
Zum direkten Vergleich der beiden Leistungen setze ich den Garantiebetrag in exakt gleicher Höhe wie das aktuelle Kindergeld an.
2025 | 2025 | 2025 | 2024 | 2024 | 2024 | |
---|---|---|---|---|---|---|
Alter Kind | Garantiebetrag | Zusatzbeitrag Höchstbetrag | Maximale Leistung | Kindergeld | Kinderzuschlag Höchstbetrag | Maximale Leistung |
0-5 | 250 | 280 | 530 | 250 | 292 | 542 |
6-13 | 250 | 305 | 255 | 250 | 292 | 542 |
14-17 | 250 | 386 | 636 | 250 | 292 | 542 |
Es wird klar, dass die Leistungen für ein Kind im Alter von 0-5 Jahren bei Zahlung der Höchstbeträge ab dem 1.1.2025 um 12 EUR geringer ausfallen als die derzeitige höchstmögliche Zahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.
Die Altersgruppe der 6-13jährigen würde bei Ansetzung der Höchstbeträge 2025 sage und schreibe 13 EUR monatlich mehr erhalten als 2024.
Lediglich für die 14-17 jährigen lohnt sich die Einführung der Kindergrundsicherung. Die Erhöhung beträgt hier immerhin 94 EUR.
Obwohl dringende Nachbesserung bei den Altersstufen 0-5 und 6-13 angeraten wäre, gehe ich persönlich nicht davon aus, dass sich die vorläufigen Beträge der Kindergrundsicherung noch erheblich ändern werden. Evtl. wird der Garantiebetrag auf 255 EUR steigen, was am Endergebnis der maximalen Kindergrundsicherung jedoch keinen Unterschied macht.
Auf den Seiten des Bundesministerium für Familie ist das heere Ziel zu lesen, dass mit der Kindergrundsicherung die Kinderarmut bekämpft werden soll. Mit den mir vorliegenden Zahlen und den Beträgen für die 0-13 Jährigen ist wohl eher unsere Regierung von geistiger Armut betroffen und ich stelle diesbezüglich gern ein Zeugnis aus.
Neue Namen und nichts dahinter. Aus Kindergeld und Kinderzuschlag wird die Kindergrundsicherung. Aus der Familienkasse der Familienservice. Aus Twix wird wieder Raider. Das Geld was bisher für die Gesetzfindung und künftig für die Umstrukturierung der Verwaltung ausgegeben wird, ist in meinen Augen reine Verschwendung. Die Kindergrundsicherung ist eine Mogelpackung.
Ja aber, was ist mit dem Bildungs- und Teilhabepaket ab 2025
Vielleicht ist dem Einen oder Anderen aufgefallen, dass ich das Bildungs- und Teilhabepaket bei der Berechnung ab 2025 unterschlagen habe. Das liegt daran, dass ich völlig ratlos bin, was damit geschieht. Es wird es noch immer geben, nur kann ich nicht rauslesen, ob es weiterhin eine zusätzliche Leistung wie bisher ist oder bereits im Zusatzbetrag enthalten.
Auf der Seite des Familienministeriums ist zu lesen: „Aus fünf wird mit der Kindergrundsicherung eins: Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderregelbedarf aus Bürgergeld und Sozialhilfe sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes werden in der Kindergrundsicherung zusammengefasst.“
Ich hoffe das Bildungs- und Teilhabepaket bleibt weiterhin zusätzlich bestehen. Alles andere wäre eine Bankrotterklärung der Familienpolitik.
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