Änderung der Einkommensobergrenze zum 01.01.2020 –
Den Kinderzuschlag gibt es schon mehr als 10 Jahre. Jedoch erfüllten bisher nur sehr wenige Familien die strikten Voraussetzungen. Ab 1.1.2020 fällt die Höchsteinkommensgrenze bzw. wurde nach oben korrigiert. Somit wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und es dürften deutlich mehr Familien in den Genuss des Kinderzuschlages kommen
Der Kinderzuschlag beträgt immerhin bis zu 185 EUR pro Monat und Kind.
Voraussetzungen
Die wichtigste Voraussetzung, die Eltern erzielen ein eigenes Einkommen und kein Arbeitslosengeld I oder II und sie erhalten für die Kinder bereits Kindergeld. Hier könnt ihr die Änderung detailliert nachlesen.
Antragstellung
Der Antrag kann online gestellt werden. Vorab kann mit Hilfe des KiZ – Lotsen geprüft werden, ob ihr die aktuellen Voraussetzungen erfüllt. Wenn ihr, weil ihr reisend seid, keine Wohnkosten habt, gebt diese mit Null an.
Grundsätzlich können natürlich auch reisende Familien den Zuschlag beantragen, sofern sie ein Einkommen erzielen und Kindergeld erhalten.
Mit abgemeldetem Kind wirft der Antrag jedoch wieder Fragen auf und ihr solltet gut überlegen, ob es sich das Hin- und Her mit der Familienkasse wirklich lohnt.
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Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung durch einen niedergelassenen Rechtsanwalt.