Ich zahle doch Steuern in Deutschland, warum wird die Zahlung des Kindergeldes eingestellt?
Diese Frage belegt eindeutig Platz 1 in Kindergeldstreitigkeiten und ist wohl auch das größte Missverständnis unter Reisenden und Ausgewanderten.
Erst vor einigen Tagen wurde sie mir gleich von mehreren Eltern gestellt und daher widme ich ihr einen Beitrag und hoffe, Licht ins Dunkel zu bringen.
Auch wenn ich mich wiederhole, Kindergeld ist KEINE Sozialleistung, sondern eine Steuerentlastung für Eltern. Kindergeld soll das Existenzminimum des Kindes sichern. Um Kindergeld zu erhalten, müssen 3 Voraussetzungen nach §§ 62 EStG ff. erfüllt sein:
- Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland UND
- Haushaltszugehörigkeit des Kindes UND
- Wohnung (eine „Meldeadresse“ seit 2018) innerhalb der EU oder EWR
Die Voraussetzungen müssen parallel vorliegen. Mangelt es an einer, gibt es kein Kindergeld. Zu Punkt 2 und 3 habe ich bereits Beiträge verfasst. Ich verlinke diese am Ende.
Die unbeschränkte Steuerpflicht führt offenbar zu den meisten Irrtümern.
Wenn ich Steuern in Deutschland zahle, bin ich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
So die Annahme der meisten Ratsuchenden. Klare Antwort: NEIN.
Die unbeschränkte Steuerpflicht ergibt sich nämlich in erster Linie aus deinem Wohnsitz. Dort wo du wohnst, bist du steuerpflichtig, auch wenn du dort gar kein Einkommen hast und keine Steuern zahlst.
Du hast in Deutschland deine Meldeadresse?
Herzlichen Glückwunsch, du bist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und erfüllst Punkt 1 der Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld. Grundsätzlich bräuchtest du jetzt nicht weiterlesen, ich würde mich trotzdem freuen, wenn du bleibst. Es kann ja sein, dass du mit einer Abmeldung aus Deutschland liebäugelst.
Du hast keine Meldeadresse in Deutschland?
Dann gilt bei dir vorerst die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland, denn grundsätzlich gilt in Europa, dass du dort unbeschränkt steuerpflichtig bist, wo du wohnst.
Beispiel:
Du bist an die schöne Algarve in Portugal ausgewandert. Dann bist du in Portugal unbeschränkt steuerpflichtig und in Deutschland nur beschränkt.
Vorerst, denn jetzt kommt es darauf an, wo du dein Einkommen (selbständig oder nichtselbständig) versteuern musst.
1.Dein deutscher Arbeitgeber hat dich nach Portugal entsandt, du erhälst aber weiterhin dein Gehalt von der deutschen Niederlassung.
Herzlichen Glückwunsch, du kannst die unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 3 EStG in Deutschland beantragen. Die muss beantragt werden, die gibt es nicht automatisch. Denn du musst nachweisen, dass du in Portugal kein bzw. nur max. 10 % deines Einkommens erzielst.
2. Dein deutscher Arbeitgeber hat dich nach Portugal entsandt, dein Gehalt wird an die dortigen Bedingungen angepasst und von einer portugiesischen Niederlassung an dich ausgezahlt.
Du bist leider in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig. Kindergeld ist grundsätzlich nicht mehr zu leisten. Der Weg zur unbeschränkten Steuerpflicht und damit zum Kindergeld führt nur über eine Meldeadresse in Deutschland.
3. Du bist selbständig und deine Kunden sind 90 % aus Deutschland.
Herzlichen Glückwunsch, du kannst die unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 3 EStG in Deutschland beantragen. Die muss beantragt werden, die gibt es nicht automatisch. Denn du musst nachweisen, dass du in Portugal kein bzw. nur max. 10 % deines Einkommens erzielst.
Also merke: Ohne Meldeadresse in Deutschland musst du die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen. Ohne einen solchen Antrag bist du nach Abmeldung nur beschränkt steuerpflichtig in Deutschland.
4. Du bist selbständig und deine Kunden sind überwiegend aus Portugal.
Du bist leider in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig. Kindergeld ist grundsätzlich nicht mehr zu leisten. Der Weg zur unbeschränkten Steuerpflicht und damit zum Kindergeld führt nur über eine Meldeadresse in Deutschland.
5. Du bist Beamter.
Herzlichen Glückwunsch. Du bist nach § 1 Abs. 2 EStG automatisch unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.
Du bist nicht verbeamtet und auch nicht ausgewandert, sondern reist an all die schönen Orte, die sich dir bieten?
Dann geht es dir wir uns. Reisende können keine Negativbescheinigungen ausländischer Finanzämter beibringen. Ein verflixter Kreislauf, selbst wenn ihr 100 % eurer Einnahmen in Deutschland erzielt und versteuert. Ihr werdet keine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland nachweisen können. Hier ist es wirklich ratsam, sich sehr gut zu überlegen, ob man die Meldeadresse in Deutschland aufgibt. Denn die Meldeadresse ist der unkomplizierteste Weg zum Kindergeld.
Wir haben damals mit der Familienkasse vorab geklärt, dass wir reisen wollen und nach Deutschland zurückkehren werden. 1 Jahr Reisen hat die Familienkasse zusammen mit dem Finanzamt bei uns als unbedenklich erklärt und uns weiterhin das Kindergeld auch ohne Meldeadresse gezahlt. Doch da unsere Reise nach einem Jahr natürlich nicht zu Ende war, mussten wir kämpfen und uns etwas einfallen lassen. Denn JA, es ist ungerecht, in Deutschland Steuern zu zahlen, aber vom Kindergeld nur mangels eines Wohnsitzes ausgeschlossen zu werden. Es ist ein sehr individueller Weg und einen guten Draht zum Sachbearbeiter zu haben, kann nicht schaden.
Von still und heimlich abmelden und der Familienkasse nichts mitteilen, rate ich dringend ab. Das geht in Einzelfällen 2-3 Jahre gut, doch dann kommt der Datenabgleich. Rechnet selber aus, wie hoch die Rückforderung sein kann seit eurer Abmeldung und der Anzahl der Kinder. Du denkst, die wissen ja nicht, wo ich bin und können mich mal? Dann sei dir sicher, dass du niemals wieder nach Deutschland ziehen willst, sonst holt es dich irgendwann ein. Denn wenn ihr nicht auffindbar seid, ergeht ein vollstreckbares Urteil durch öffentliche Bekanntmachung. Und das ist mind. 30 Jahre vollstreckbar und Finanzämter hartnäckig. Eine Kontopfändung ist jederzeit möglich, egal wo du bist. Das Finanzamt weiß, wo dein Konto wohnt. 😉
Fazit:
Unbeschränkt steuerpflichtig bist du dort, wo du deinen Wohnsitz nachweisen kannst. Für die unbeschränkte Steuerpflicht ist es nicht relevant, ob tatsächlich Steuern gezahlt werden, sondern einzig und allein, in welchem Land du wohnst und in welchem Land du ggf. Einkommen erzielst. Heißt, du zahlst in Deutschland Steuern, aber trotzdem kannst du nur beschränkt steuerpflichtig sein (kein Kindergeldanspruch) und andersherum kannst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, obwohl du keine Steuern zahlst (Kindergeldanspruch bleibt bestehen).
Update: Wie aktuell den Medien zu entnehmen, wird das Kindergeld voraussichtlich im Jahr 2025 durch die Kindergrundsicherung ersetzt. Welche Voraussetzungen dann erfüllt sein müssen, um den sog. Garantiebetrag zu erhalten, ist noch nicht bekannt. Ob hier weiter an die unbeschränkte Steuerpflicht angeknüpft wird, ist fraglich. Sobald der Gesetzesentwurf/Referentenentwurf einsehbar ist, werde ich einen Beitrag dazu verfassen.
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