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Seelenfieber – dream travel love

Definitionen Meldeadresse, Wohnsitz, (gewöhnlicher) Aufenthalt

Posted on 23. Januar 202012. April 2023

Es gibt keinen Unterschied zwischen Wohnsitz und Meldeadresse; wo ich mich aufhalte, muss ich auch gemeldet sein.

Denkst du das auch? Viele Sachbearbeiter der einzelnen Behörden ebenfalls und so wird mal ganz schnell aus der Meldeadresse der Wohnsitz hergeleitet.

Verschaff dir einen Vorteil und setze dich mit dem Thema auseinander.

Gerade für für Reisende mit Kindern ist es wichtig, zwischen (gewöhnlichem) Aufenthalt, Wohnsitz und Meldeadresse zu differenzieren. Ob nun beim Schulamt, der Familienkasse oder dem Jugendamt. Wenn ihr mit den Begriffen jonglieren könnt, habt ihr einen großen Vorteil bei bevorstehenden Auseinandersetzungen. Denn im Großen und Ganzen dreht es sich um Zuständigkeit oder Unzuständigkeit einer Behörde und diese wiederum hängt vom Wohnsitz, (gewöhnlichen) Aufenthalt oder der Meldeadresse ab.

Für den Wohnsitz gibt es noch weitere, insbesondere steuerrechtliche Definitionen. An dieser Stelle beziehe ich mich nur auf die Erklärung im Rahmen des BGB. Sie reicht für die Argumentation im Bereich „unschooling“ vorläufig aus.

Aufenthalt oder schlichter Aufenthalt

ist der willentliche Aufenthalt an einem Ort mit der Absicht an einen anderen Ort zurückzukehren. Er geht nicht mit dem Wohnsitz einher. Aber nach zusammenhängenden 183 Tagen wird der schlichte Aufenthalt in Deutschland zum gewöhnlichen Aufenthalt und somit zum Wohnsitz in Deutschland.

Der schlichte oder vorübergehende Aufenthalt ist gesetzlich nicht geregelt, ergibt sich jedoch aus dem Umkehrschluss des gewöhnlichen Aufenthaltes. Urlaube sind ein Beispiel für schlichte/vorübergehende Aufenthalte.

Gewöhnlicher Aufenthalt

ist der willentliche Aufenthalt an einem Ort mit der Absicht zu bleiben. Er begründet im Endeffekt den Wohnsitz. Ein Aufenthalt qualifiziert sich in Deutschland nach 183 Tagen zum gewöhnlichen Aufenthalt § 9 AO und somit letztendlich zum Wohnsitz.

Wohnsitz nach §§ 7 ff BGB

Der Wohnsitz einer Person ist dort, wo sie sich willentlich und dauerhaft niederlässt. Es ist somit der räumliche Lebensmittelpunkt einer Person. Der gesetzliche Wohnsitz minderjähriger Kinder befindet sich am Wohnsitz der (sorgeberechtigten) Eltern.

Kurz gesagt ist der Wohnsitz dort, wo du deinen Lebensmittelpunkt hast.

Merke: Ein Wohnsitz ist dort, wo du dich aus freien Stücken über einen längeren Zeitraum aufhälst. Eine Wohnung/Haus oder umschlossene Räumlichkeit ist für die Begründung eines Wohnsitzes nicht erforderlich. Es reicht dein Wille „hier“ zu sein. Es kann sich hierbei um eine Stadt, ein Gebiet, ein Land oder ganz abstrakt die EU handeln. Gerade bei Langzeitreisenden mit Kindern wird von deutschen Behörden gern ein „Ort“ des Aufenthalts/Wohnsitzes verlangt. Unser gewöhnlicher Aufenthalt und Wohnsitz liegt  in der EU und das ist aufgrund des Freizügigkeitsgebotes möglich. Der Wohnsitz verlangt keine fest umbaute Bleibe.

Meldeadresse

Sie ist in Deutschland Pflicht, sobald du eine Wohnung, einen Raum, kurz eine feststehende Bleibe hast. Selbst wenn diese leer steht oder während deiner Abwesenheit untervermietet ist, ABER du die Absicht hast, zurückzukehren, musst du nach dem Bundesmeldegesetz dort gemeldet sein.

Dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt müssen nicht mit der Meldeadresse übereinstimmen.

Die Meldeadresse ist ausschließlich an eine Wohnung gebunden § 17 BMG. Was unter einer Wohnung zu verstehen ist, klärt § 20 BMG.

Beispiel: Du hälst dich mehr als 183 Tage zusammenhängend in Portugal auf. Somit liegt dort dein gewöhnlicher Aufenthalt und im Endeffekt auch dein Wohnsitz.

Du hast aber noch eine Wohnung in Deutschland?

Nun kommt es auf deine Absicht an: Willst du zurückkehren? Dann musst du gemeldet bleiben. Willst du nicht zurückkehren, musst du dich abmelden.

Dieser kleine aber feine Gedankensprung bzgl. deiner Rückkehrabsicht ist im z.B. ausschlaggebend, ob du weiterhin Kindergeld erhälst.

Wohnort

ist eine bestimmte Gemeinde, Stadt, Region in der man den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt innehat.

Ja es ist ein kompliziertes Thema, jedoch das A + O im Umgang mit den Behörden und im Aufbau deiner Argumentationskette. Das Beste, als Reisende brauchen wir uns nicht festlegen. Wir picken uns das heraus, was wir für unsere jeweilige Argumentation benötigen, um unsere Interessen durchzusetzen.

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gewöhnlicher Aufenthalt

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6 thoughts on “Definitionen Meldeadresse, Wohnsitz, (gewöhnlicher) Aufenthalt”

  1. Pingback: Schulpflicht umgehen durch melderechtliche Abmeldung des Kindes? • Seelenfieber - dream travel love
  2. miraculina sagt:
    4. August 2021 um 1:36 Uhr

    Hab ich das so richtig verstanden, dass

    – in den 13 Bundesländern, in deren Schulgesetz im Paragraphen, der die Schulpflicht definiert, das Wort Wohnsitz drinsteht, man das Kind gar nicht erst an einer deutschen Schule anmelden muss, solange man seinen gewöhnlichen Aufenthalt und damit Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat?
    – man nur in den restlichen 3 (Brandenburg, Schleswig-Holstein und Bayern (?) ) das Kind zwangsweise an einer Schule anmelden muss, solange man dort seine Meldeadresse hat, egal wo der gewöhnliche Aufenthalt/Wohnsitz liegt? Und man dann bei jedem Deutschlandaufenthalt außerhalb der Schulferien das Kind dort in die Schule schicken muss? (und wenn man mind eins von beidem nicht tut, man Schulamt, Gesundheitsamt/Jugendamt samt Bußgeldverfahren bis hin zum Sorgerechtsentzug an der Backe hat?)

    Frage mich nur welche Nachweise erfahrugsgemäß von den zuständigen Schulen bzw Schulämtern akzeptiert werden und wie oft man diese dort vorlegen muss.
    In unsrem Fall ist der gewöhnliche Aufenthalt ebenfalls in Portugal und die deutsche Meldeadresse in Baden-Württemberg.

    Antworten
    1. Nandu sagt:
      11. Mai 2024 um 0:07 Uhr

      Hallo Miraculina,

      hast du bzgl. diner Anfrage eine Antwort erhalten ?
      Ich stehe momentan vor einer Entschdeidung und wäre dir Dankbar wenn du mehr Infos dazu geben kannst.

      Vg Nandu

      Antworten
  3. Rita helb sagt:
    12. Januar 2022 um 18:20 Uhr

    Ich hoffe ich bekomme eine klärende Antwort❓
    Habe einen Angehörigen der lebt das ganze Jahr mit Rucksack auf der Straße + EU Ländern. Der Sohn bekommt eine monatliche Rente aus gesundheitlichen Gründen + damit er einen Anlaufpunkt für seinen Briefverkehr hat ist er bei seiner Mutter‘s Wohnung behördlich gemeldet! Jetzt hat er Stress mit den Behörden / sprich dem Gerichtsvollzieher/seine Mutter ist 78 Jahre alt und hat jetzt Angst das der Gerichtsvollzieher zu ihr in die Wohnung kommt und ihr Eigentum pfändet , weil ja der Sohn bei Ihr gemeldet ist! Wie soll Sie sich jetzt verhalten? Der Gerichtsvollzieher sagte ihr , sie muss den Sohn auf dem Einwohnermeldeamt abmelden , dann kann es aber passieren das er diese Rente nicht mehr bekommt mit der er sich jeden Monat über Wasser hält ? Ich hoffe ihr habt eine Lösung

    Antworten
    1. Jacqui sagt:
      20. Februar 2024 um 1:31 Uhr

      Gerichtsvollzieher Verordnung lesen!

      Antworten
  4. Monika sagt:
    6. Oktober 2022 um 8:48 Uhr

    Hallo,
    ich habe 2019 meine Wohnadresse in Deutschland abgemeldet, weil ich eine längere Weltreise unternehmen wollte.
    Jjetzt möchte ich kurze Zeit in Deutschland Urlaub machen.
    Muss ich mich in der Meldebehörde anmelden , in welchem Zeitraum oder überhaupt.
    Ich möchte außerdem in D ein Auto kaufen, geht das?
    MfG
    Monika

    Antworten

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